Das Prüfungsrecht ist das Recht, welches herrscht, wenn Prüfungen absolviert werden. Hierbei sind die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an einer Hochschule durch die sogenannte Prüfungsordnung geregelt. Zudem ist die Prüfungsordnung rechtsverbindlich, sodass ihre Einhaltung vor einem Verwaltungsgericht eingeklagt werden kann.
Darüber hinaus legen Prüfungsordnungen grundsätzlich den Rahmen für die entsprechenden Prüfungen fest. Zudem gibt es für jede einzelne Prüfung viele weitere Bestimmungen, die alle zwingend einzuhalten sind. Dabei wird die Einhaltung dieser Regelungen strengstens kontrolliert. Für die Prüfungsordnung gilt zusätzlich, dass alle Absolventen der Prüfung gleichgestellt sein müssen. Zuletzt müssen alle betreffenden Personen auch die absolut gleichen Bedingungen vorfinden.
Prüfungsordnungen regeln insbesondere
- die Studienziele,
- den Studienablauf,
- den akademischen Grad, der verliehen wird,
- die Zulassungsvoraussetzungen zum Studium,
- die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs,
- die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie Einstufung in höhere Fachsemester,
- den Prüfungsablauf,
- die Prüfungstermine und Anmeldefristen,
- die Regelungen zu Versäumnis, Rücktritt sowie Täuschung,
- die Bewertung von Prüfungsleistungen und Bildung der Noten,
- die Prüfungsformen und
- die Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfungen.
Außerdem dürfen sich die Voraussetzungen, welche ein Student erbringen muss, ebenfalls nicht unterscheiden. In entsprechenden Gesetzen oder Verordnungen sind zusätzlich alle Hochschulprüfungen und Prüfungen im Bereich der Berufsausbildung detailliert geregelt. Hierzu gehört auch die Promotion oder Habilitation. Des Weiteren ist der Prüfer oder die Prüferin dazu verpflichtet, den Ergebnissen neutral gegenüber zu stehen. Hierbei haben Prüfpersonen keinerlei Rechtsposition, da diese in diesem Fall die Prüfungsbehörde hat.
Die Verwaltung der Nachweise, welche für die Prüfung relevant sind, wird vom jeweiligen Prüfungsamt vorgenommen.