Hochschulrecht

Das Hochschulrecht stellt einen Teil des besonderen Verwaltungsrechts dar und befasst sich mit den Regelungen im Hochschulwesen. Auf Bundesebene gibt es das Hochschulrahmengesetz und wird durch Länderhochschulgesetz ergänzt. 

Für den Hochschulzulassung und den Hochschulabschluss gilt nach Art.74 Abs.1 Nr.3 GG jedoch, dass diese Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt. 

Aus den Gesetzen lassen sich dann die Rechte und Pflichten für Hochschulen und deren Organe regeln. Betroffen sind aber ebenso Angehöriger dieser Hochschulen und auch Studenten. 

Die Hochschulgesetze beinhalten Regelungen grundsätzlicher Rahmenbedingungen, da Sinn und der Zweck der Landeshochschulgesetze die Autonomie der Hochschulen ist. Die Hochschulen regeln viele Angelegenheit durch Satzungen, welche sich auf die Hochschulverfassung, das Berufungsverfahren und die Prüfungsordnung beziehen. 

Am häufigsten geht es im Hochschulrecht um die Studienplatzklage, die Studiengebühr, das Prüfungsrecht, aber auch relevant in diesem Rahmen ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. 

Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Hochschulrechts vermitteln und zeigen, unter welchen Voraussetzungen die jeweiligen Begehren durchsetzbar sind.